Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
Beim Kauf von Eintrittskarten, WoMo-Tickets und/oder Merchandiseartikeln entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Käufer und dem Veranstalter. Der Käufer akzeptiert mit dem Kauf einer Eintrittskarte die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Zutrittsberechtigungen
Unter 16jährige werden nur in Begleitung ihrer Eltern zum Veranstaltungsgelände zugelassen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (Festivalgelände, Campingplätze, Parkplätze, Zuwegung) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird an den Kassen die Eintrittskarte entwertet und dem Gast wird ein Festivalbändchen angelegt. In diesem Moment verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit und das angelegte, unbeschädigte Festivalbändchen ist beim Einlass auf das Festivalgelände als Zutrittsberechtigung vorzuweisen – ansonsten besteht kein Anspruch auf Einlass.
Zum Einlass auf die Campingplätze gilt nur das angelegte, unbeschädigte Festivalbändchen in Verbindung mit dem Müllpfandband als Zutrittsberechtigung.
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet. Bei privaten Weiterverkäufen untersagt der Veranstalter, die Festivalkarten zu einem höheren Ticketpreis als aufgedruckt zzgl. nachzuweisender VVK Gebühren zu verkaufen. Im Fall eines Verstoßes verliert das angebotene bzw. verkaufte Ticket seine Gültigkeit und kann vom Veranstalter eingezogen werden.
Bei einem Verlust der Festivalkarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Das Mitführen von Tieren im gesamten Veranstaltungsbereich ist nicht erlaubt.
3. Vertragsabschluss
Der Käufer gibt sein Angebot für einen Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1 ab, indem er sein in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons "abschicken" per E-Mail versendet. Voraussetzung hierfür ist stets, dass der jeweilige Käufer auch bestätigt, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
Der Veranstalter übermittelt dem jeweiligen Käufer daraufhin in Form einer Eingangsbestätigung für seine Bestellung mit Angabe des sofort an den Veranstalter zu zahlenden Preises das Angebot zum Vertragsschluss, und der Kunde zahlt daraufhin den zu zahlenden Preis an den Veranstalter. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der zu zahlende Preis beim Veranstalter eingegangen ist.
Sind die Waren und/oder Leistungen nicht mehr verfügbar, zahlt der Veranstalter das erhaltene Geld sofort zurück.
4. Rückgabe- und Widerrufsrecht
a) Rückgabe und Widerrufsrecht bei Eintrittskarten
Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht.
b) Widerruf bei sonstigen Waren
Bei sonstigen Waren kann der Besteller schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 2 Wochen den Vertrag widerrufen. Der Widerruf muss keinerlei Begründung enthalten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist, genügt die rechtzeitige Absendung per "Postpaket". Der Widerruf ist zu richten an:
Hertzblut Produktionen
Jinkertz, Haigh, Tappesser GbR
Kreuelsstr. 64
41748 Viersen
- Stichwort: Widerruf -
Wir weisen darauf hin, dass wir "unfreie Sendungen" nicht entgegen nehmen können.
5. Zahlungsabwicklung- und Modalitäten
Der Kaufpreis sämtlicher, vom Käufer bestellten Eintrittskarten und/oder sonstiger Waren, inklusive der anfallenden Gebühren (wie z.B. Versandkosten) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ist nach Ziffer 2 zu zahlen und bewirkt das Zustandekommen eines Vertrages. Die Zahlung kann nur mittels Vorabüberweisung erfolgen.
6. Versand und Lieferung
Die Versendung der bezahlten Waren oder Eintrittskarten erfolgt nach Vertragsschluss durch Zahlung. Bei Bestellungen gemischter Artikel (z.B. Tickets und T-Shirts) sind Teillieferungen zulässig. Die Versendung der Tickets oder Gutscheine erfolgt auf Risiko des Bestellers.
Sofern der Veranstalter einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhält, kann der Käufer dem Veranstalter eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der jeweilige Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Waren oder Eintrittskarten wurden zwischenzeitlich versandt.
7. Nichtverfügbarkeit von Waren
Falls der Lieferant des Veranstalters, trotz vertraglicher Verpflichtung, den Veranstalter nicht mit der bestellten Ware zu beliefern in der Lage ist, ist der Veranstalter zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der bereits gezahlte Kaufpreis wird dem Käufer unverzüglich erstattet.
8. Gewährleistung bei Waren
Sind gelieferte Waren, die der Veranstalter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauft hat, mangelhaft oder fehlen ihnen die zugesicherten Eigenschaften, kann der Besteller eine Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder auch Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Veranstalter nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
9. Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung, Programmänderung
a) Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange die Veranstalter die
Umstände des Wetters verantworten können. Sollten durch Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen oder unterbrochen werden. Dies bezieht auch ganze oder teilweise Sperrungen des Veranstaltungsgeländes (Festival-, Campinggelände und Parkplatz) ein.
b) Sollte das gesamte Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Zur Geltendmachung dieses Anspruchs sind die nicht entwerteten Tickets bis spätestens 10 Werktage nach geplantem Veranstaltungsende zu übersenden an:
Hertzblut Produktionen
Jinkertz, Haigh, Tappesser GbR
Kreuelsstr. 64
41748 Viersen
Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
c) Sollte das Konzert aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung abgebrochen oder unterbrochen werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, den Veranstaltern kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
d) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.
e) Programmänderungen bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.
f) Änderungen aller Art werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.
10. Haftung auf dem Gelände
Der Zutritt aufs Festivalgelände, Campingplätze und die Nutzung der unmittelbaren Zufahrtswege erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Den Anweisungen des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Veranstalter berechtigt Besucher vom Festivalgelände und oder von den Campingplätzen zu verweisen und einen dauerhaften Platzverweis auszusprechen.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
11. Campingordnung für Campingplätze und WoMo-Bereich (Wohnwagen & Wohnmobile)
Campingplätze:
Die 3 Campingplätze sind am Donnerstag vor dem Festival ab 10 Uhr geöffnet und bis Montag nach dem Festival um 11 Uhr zu räumen.. Wildes Camping ist untersagt und wird von den Ordnungsbehörden geahndet. Es besteht kein Anspruch auf einen zugewiesenen Campingplatz oder Parkplatz. Der Veranstalter hält ausreichend Campingflächen vor, sollten diese jedoch besetzt sein besteht kein Anspruch auf einen zugewiesenen Campingplatz. Wer zusammen campen will, sollte gleichzeitig anreisen und die Zelte zusammen aufbauen. Jeder Zeltgast muss am Campingplatzeingang ein Müllpfand in Höhe von € 5 entrichten. Ihr erhaltet dort dafür ein Müllbändchen und eine Tüte. Bei Entwertung bzw. Rückgabe des Bändchens und einer vollen Tüte erhaltet Ihr euer Pfand zurück. Die Rückgabe ist an allen Festivaltagen möglich – die Öffnungszeiten der Müllstationen entnehmt Ihr bitte dem Aushang vor Ort.
Als Zeltinfrastuktur auf dem Campingplatz sind erlaubt Zelte und Zeltmaterial, Zeltzubehör wie Campingstühle und maximal ein normaler Pavillon (3m x 3m) pro Camp (rund 10 Personen)Unverhältnismäßige Aufbauten wie Partyzelte sind nicht gestattet . Die maximale Lautstärke von mitgebrachten Soundanlagen kann vom Sicherheitsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Offenes Feuer ist auf allen Campingplätzen untersagt.Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Der Sicherheitsdienst ist dazu angehalten, die Zelte so nah wie nötig und so sinnig wie möglich auf den Campingplätzen zu positionieren, damit alle Gäste auf den Campingplätzen unterkommen.
WoMo-Bereich:
Der WoMo-Bereich ist am Donnerstag vor dem Festival ab 10 Uhr geöffnet. Wildes Camping ist untersagt und wird von den Ordnungsbehörden geahndet.
Für einen Stellplatz im WoMo-Bereich ist pro Kraftfahrzeug / Gespann Auto & Wohnwagen 1 WoMo-Aufkleber nötig, welcher gemeinsam mit dem Festivalticket erworben werden muss. Das WoMo-Aufkleber-Kontingent ist begrenzt. Ohne den WoMo-Aufkleber ist keine Durchfahrt in den WoMo-Bereich möglich! Den WoMo Sticker bitte mit Kennzeichen des Zugfahrzeugs UND des Wohnwagens beschriften und ins Zugfahrzeug kleben.
Die maximale Lautstärke von mitgebrachten Soundanlagen kann vom Sicherheitsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
Offenes Feuer ist im WoMo-Bereich untersagt. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Der Sicherheitsdienst ist dazu angehalten, die Wohnmobile so nah wie nötig und so sinnig wie möglich im WoMo-Bereich zu positionieren.
WoMo-Parker halten bei Anreise bitte ihr Festivalticket bereit und kleben im Vorfeld den WoMo-Aufkleber von innen an die Frontscheibe auf.
12. Parkplatzordnung
Der Dauerparkplatz ist am Donnerstag vor dem Festival ab 10 Uhr geöffnet. Der Tagesparkplatz ist am Festivalfreitag ab 11 Uhr, am Festivalsamstag und Festivalsonntag ab 10 Uhr geöffnet. Wildes Parken ist untersagt und wird von den Ordnungsbehörden geahndet. Der Veranstalter hält ausreichend Parkflächen vor, sollten diese jedoch besetzt sein besteht kein Anspruch auf einen zugewiesenen Parkplatz.
Das Parken der Kraftfahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung der Fahrzeuge auf dem Dauerparkplatz und Tagesparkplatz erfolgt nicht. Der Sicherheitsdienst wird lediglich zur Parkeinweisung der Fahrzeuge eingesetzt. Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf dem Dauerparkplatz und Tagesparkplatz abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
13. Sicherheitskontrollen und Ausschluss von Gästen
An den Einlässen zu den Campingplätzen und auf das Festivalgelände erfolgt aus Sicherheitsgründen eine Kontrolle durch den Sicherheitsdienst. Der Veranstalter darf den Zutritt auf die Campingplätze und / oder auf das Festivalgelände verweigern, wenn ein Gast nicht erlaubte Gegenstände bei sich führt. Hierzu gehören:
Waffen aller Art
Werkzeug wie z.B. Sägen oder Äxte
Pyrotechnik
Fackeln
Laserpointer
Flüssige Grillanzünder
Gegenstände, die sich auf dem Festivalgelände als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen)
Sachgegenstände, die als Sperrmüll enden könnten, beispielsweise Sofagarnituren oder Baumaterial
Gasflaschen
Flaschen und weitere Behälter aus Glas
Trockeneis
Säurebatterien
Drohnen
Stromgeneratoren oder Aggregate
Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln auf das Festivalgelände ist untersagt. Bei Mitführung der beschriebenen Gegenstände kann der Veranstalter den Zutritt auf das Veranstaltungsgelände verweigern, die Gegenstände können vom Veranstalter eingezogen und einbehalten werden.
Sollte ein Gast auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat begehen oder eine Gefährdung für andere Besucher darstellen, ist der Veranstalter berechtigt den Gast von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit und ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
14. Bild- und Tonaufzeichnungen
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Erlaubt sind lediglich Kleinbildkameras und Mobiltelefone mit Kamerafunktion. Der Eintrittskartenerwerber bzw. –inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von seiten der Veranstalter oder beauftragten Personen jederzeit gemacht und in allen Medien veröffentlicht werden können. Die Verwendung solcher Bild- und Tonaufnahmen ist unengeltlich.
15. Sonstiges
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern – dies schließt auch Umbesetzungen ein.
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, die infolge extremer Lautstärke bei Rock- oder Popkonzerten entstehen können. Der Veranstalter empfiehlt die Nutzung von Gehörschutz, welcher am Wertmarkenstand erhältlich ist.
Die Haftung für Sach- und sonstige Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fährlässigkeit trifft.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen.
16. Haftung, Schadensersatz
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vom Veranstalter oder eines seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach der gesetzlichen Bestimmung. Im übrigen haftet der Veranstalter nur nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung der wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an den Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die Bestimmungen dieser Ziffer 9 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt dieser Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Mängel, der Verletzung aus Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
17. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt und verwendet personenbezogene Angaben ausschließlich unter strikter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insbesondere der Regelungen des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes). Die Daten werden ausschließlich in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben und verwendet. Neben den für die Erstellung eines Benutzerkontos erhobenen persönlichen Daten (Name, Adresse, Email, Telefon- und evtl. Faxnummer) werden bei Abschluss eines Kartenkaufvertrages ausschließlich Name und Adresse des Empfängers, Kontaktinformationen, Kaufartikel, Kaufpreis, Kaufdatum, Versandart und Zahlungsmethode gespeichert; Der Veranstalter speichert insbesondere keine Kreditkartendaten. Sollen die Daten des Nutzers endgültig gelöscht werden, genügt eine entsprechende Mitteilung an den Veranstalter. Es wird darauf hingewiesen, dass unter Umständen bestimmte personenbezogene Daten aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten erst nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden dürfen. In diesem Fall erfolgt bis zur Löschung eine Sperrung der betroffenen Daten.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Punkte der (AGB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemein. Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Viersen, insofern als der Käufer/Besteller ein Unternehmer ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.